Er beschließt auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur-
planung über Vorschläge aus der Region zu Ausbau- und Förderprogrammen bei Landesstraßen, kommunalem Straßenbau, Radwegebau und beim ÖPNV und beschließt die Priorisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Der Regionalrat bildet so das Bindeglied zwischen den Regionen und der Landesregierung und übt eine Beratungs- und Vermittlungsfunktion für den regionalen Konsens und Ausgleich aus.
Der Regionalrat
Die Organisation
Der Regionalrat tagt in der Regel viermal im Jahr. Diese
öffentlichen Sitzungen werden durch Kommissionssitzungen
ähnlich den Ausschusssitzungen im Stadt- oder Gemeinderat vorbereitet.
Diese Kommissionen setzen sich entsprechend der Stärke
der einzelnen Parteien des Regionalrates zusammen. Auf
der Seite Fraktion ist aufgeführt, welches unserer Fraktions-
mitglieder in welcher Kommission mitarbeitet.
Die Kommissionen tagen in der Regel kurz vor den Sitzungen
des Regionalrates. Nach der Beratung des Sachthemas
beschließt die Kommission welcher Beschlussvorschlag dem
Regionalrat in der jeweiligen Sache für dessen Sitzung unterbreitet werden soll.
Planungskommission:
Diese Kommission berät über Aufstellung und Änderung der Gebietsentwicklungspläne und raumbedeutsame Planungs-
maßnahmen.
Strukturkommission:
Diese Kommission berät über raumbedeutsame und strukturwirksame Planungen sowie Fouml;rderprogramme und Fouml;rdermaßnahmen von regionaler Bedeutung z.B. auf den Gebieten Kultur, Tourismus, Städte- und Wohnungsbau, Schul- und Sportstättenbau.
Verkehrskommission:
Diese Kommission berät über die Verkehrsinfrastrukturplan-
ung, die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen,
die Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau und den ÖPNV.
Der Regionalrat
Die Zusammensetzung
Der Regionalrat Arnsberg setzt sich zusammen aus 39
stimmberechtigten und 24 beratenden Mitgliedern und
einigen Kommissionsmitgliedern, die aber ansonsten nicht
Mitglied des Regionalrates sind.
Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch die Räte
der kreisfreien Städte und Kreistage gewählt und entsandt.
Der Regionalrat ist also ein Delegiertenparlament. Die Zahl
der wählenden Mitglieder richtet sich nach der Einwohner-
zahl der Städte und Kreise.
Pro angefangene 150.000 Einwohner wird ein Mitglied in den Regionalrat entsandt. Die politische Verteilung der Sitze auf die Fraktionen richtet sich nach dem Ergebnis der Gemeinde-
wahl.
Die beratenden Mitglieder werden von den Industrie- und
Handelskammern, den Handwerkskammern, den Landwirt-
schaftskammern, den Gewerkschaften, den Arbeitsgeber-
verbänden, den Sportverbänden, den Naturschutzverbän-
den, den kommunalen Gleichstellungsstellen und den
Regionalstellen Frau und Beruf vorgeschlagen und von den
stimmberechtigten Mitgliedern berufen.
Die Kommissionsmitglieder werden ebenfalls von den
stimmberechtigten Mitgliedern aufgrund ihres besonderen
Sachverstandes berufen. Sie haben aber nur beratende
Funktion in den jeweiligen Kommissionen und sind nicht
Mitglieder des Regionalrates. |